Gesetzlicher Pfand auf Fahrzeugbatterien

Händler sind nach §10 Batterie-Gesetz verpflichtet auf alle Fahrzeugbatterien, die an einen Endverbraucher abgegeben werden einen Pfand in Höhe von aktuell 7,50€ zu erheben.

Sofern nicht bei Bestellung angegeben wird, dass eine entsprechende Altbatterie abgegeben wird, wird der Pfand zusätzlich zum in der Bestellung angegebenen Endpreis fällig.

Im Falle einer erfolgten Zahlung des Pfandes erhält der Kunde zusammen mit seiner Bestellung einen Gutschein, welcher bei Abgabe der Batterie durch uns ausgezahlt wird.

Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Daraus ergeben sich zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandes:

1. Rückgabe der Batterie an einer kommunalen Sammelstelle. Bitte lassen Sie sich die Abgabe auf Ihrem Pfandgutschein mit Datum und Stempel bestätigen. Schicken Sie diesen dann postalisch an uns und wir erstatten den Pfandbetrag umgehend.

2. Rückgabe der Batterie vor Ort (da wir kein Ladenlokal haben, bitte per Kontaktformular einen Termin vereinbaren!) und Barauszahlung des Pfandwertes gegen Altbatterie und Gutschein.